Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Für Käufer an Unternehmer

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die die Karp GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Karp GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Angebotsbedingungen

Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sind für uns nur bei unverzüglicher Annahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach einer Frist von 8 Tagen ab Datum des Angebots von unseren Angebotspreisen befreit.

Preisvorbehalt

Tritt während der Zeit der Auftragsausführung eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtig, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.

Zahlungsbedingungen

Zahlung hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum in EUR zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich vereinbart. Beträge für Einzelaufträge bis zu 51,00 EUR sind bei Lieferung netto zahlbar. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung können 8% Zinsen über dem Basiszinssatz verlangt werden. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Karp GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen der gesamten Auftragssumme zu verlangen oder unter Ausschluss von Entschädigungsansprüchen des Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit unseres Kunden erhalten. Bei Zahlungsverzug oder erheblich laufender Wechsel und gestundeter Beiträge verlangen und an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen sowie die weitere Ausführung ablehnen. Die Karp GmbH ist berechtigt, die bis zur Ablehnung entstandenen Kosten zu berechnen.

Erfüllungsort

Für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Königs Wusterhausen. Andere vom Besteller vorgeschriebene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich die Karp GmbH das Eigentum bis zur Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor. Forderungen aus der eventuellen Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden der Karp GmbH zur Sicherung ihrer Forderungen abgetreten. Sie bindet den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu erbringenden Leistung. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung ist sie somit berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und daraufhin die Ware zurückzunehmen. Etwaige Pfändungen und jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte sind unverzüglich schriftlich unter Vorlage des Pfändungsprotokolls anzuzeigen.

Lieferungen

Erfolgen ab Königs Wusterhausen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für den Lieferumfang gilt schriftliche Auftragsbestätigung. Offensichtlich Irrtümer, die der Karp GmbH bei Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrags.

Lieferzeitangaben

Werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und auch nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist vereinbart und unsererseits nicht eingehalten, so steht dem Käufer Rücktritt vom Vertrag erst zu, wenn eine von ihm vorher zu stellende angemessene Nachfrist, von uns nicht eingehalten wird. In keinem Fall kann jedoch Schadensersatz beansprucht, Deckungskauf auf unsere Kosten vorgenommen oder Folgeschäden geltend gemacht werden. Bei Ware mit Ersatzmöglichkeiten sind wir zur Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenem Preis berechtigt. Teillieferungen sind zulässig. Rücksendung der Ware ist nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig. Treten Umstände ein, die wir nicht zu vertreten haben, so steht uns frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder den Auftrag ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muss unserseits nicht nachgewiesen werden. Ist die Lieferung uns nicht zumutbar oder nur unter Verlust möglich, ist hierin ein von uns nicht zu vertretender Umstand zu sehen.

Mängelhaftung

Mängelrügen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Sie werden nur dann anerkannt, wenn mehr als 3% der gelieferten Menge den beanstandeten Fehler aufweisen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Karp GmbH hat das Recht zur Nachbesserung uns Ersatzlieferung. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller lediglich Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz beanspruchen. Die Karp GmbH kann den Minderungsanspruch durch Ersatzlieferung abwehren. Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung. Kommt der Besteller mit seiner Verpflichtung in Verzug, so erlischt die Haftung der Karp GmbH. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind. Sofern unsere Lieferwerke Gewährleistungsansprüche gewähren, ist die Karp GmbH berechtigt, Gewährleistungsansprüche an den Kunden abzutreten. Schadensersatz- und Gewährleistungsforderungen an die Karp GmbH sind dann ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere weitergehende Ansprüche auf Grund von erkennbaren oder verborgenen Sachmängeln oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Kündigung oder Ersatz von Schaden irgendwelcher Art, und zwar insbesondere auch solche, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Natürlicher Verschleiß, Beschädigung durch unsachgemäße Schmiermittel etc. sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.
Werden Veränderungen oder Reparaturen von nicht durch uns ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen oder Teile fremden Ursprungs eingefügt, so erlöschen alle eventuellen Ansprüche gegen die Karp GmbH. Grundsätzlich übernimmt die Karp GmbH keinerlei Haftung für Schadensersatz, insbesondere keine Haftung für Folgeschäden. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach §831 BGB gehaftet. Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes: Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Karp GmbH sichert keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler nicht gewährleistet werden. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung von Mängeln. Etwaige Softwaremängel berechtigen nicht zum Rücktritt vom Hardware-Kauf und umgekehrt.

Versicherungen

Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Kunden auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser und andere Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern.

Nebenabreden

Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen. Rechte des Bestellers aus den mit uns getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar. Nebenabreden oder andere, Abmachungen als in den obigen Bedingungen angegeben, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Karp GmbH schriftlich bestätigt werden.
Programmentwicklung
Von uns – auch gegen Bezahlung – gelieferte Programme bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden.

Lieferung an Wiederverkäufer

erfolgt unter folgenden zusätzlichen Bedingungen:
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. §449 BGB, wobei die Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der Lieferfirma bleibt. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware – gleich, in welchem Zustand – tritt er hiermit schon jetzt zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Karp GmbH ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, bezüglich der Abtretung die erforderlichen Auskünfte über Drittkäufer zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Wiederverkäufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt; die Einziehungsbefugnis für die Karp GmbH bleibt von der Einziehungsermächtigung des Wiederverkäufers unberührt. Die Karp GmbH wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Wiederverkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen der Lieferfirma in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist verpflichtet, die geleistete Ware gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und sonstige Gefahren zu versichern und der Karp GmbH auf Verlangen den Versicherungsabschluss nachzuweisen. Der Wiederverkäufer hat die von ihm mit Rücksicht auf die Abtretung für die Karp GmbH eingezogenen Beträge sofort abzuführen, soweit die Forderungen fällig sind. Auch sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen diese Beträge der Karp GmbH zu und sind gesondert aufzubewahren. Bei Zahlungseinstellung ist eine Veräußerung vorhandener Ware unzulässig. Die Ware ist vielmehr sofort nach Rücktritt der Karp GmbH zurückzugeben. Erfolgt dennoch eine Weiterveräußerung, so ist entsprechend den obigen Bedingungen unbeschadet aller weiteren Rechte zu verfahren. Die Belieferung erfolgt ausschließlich für den Wiederverkauf an Endverbraucher. Der nochmalige Weiterverkauf an Wiederverkäufer aller Art, gleichgültig ob es sich um Fachhändler, Vermittler, Agenten oder sonstige Wiederverkäufer handelt, ist ausgeschlossen. Sollten durch eine Zuwiderhandlung oder Umgehung dieser Vertriebsbindung Maßnahmen zum Schutz des Fachhandels erforderlich werden, die dem Zwecke dienen, den von uns vorgezeichneten Vertriebsweg einzuhalten, sind wir berechtigt, die Erstattung entstandener Aufwendungen von dem Zuwiderhandelnden zu verlangen.

2. Für Verkäufe an Verbraucher

Auf Grund der Paragraphen 305 – 310 BGB gelten die unter 1. aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen für Verkäufe an Verbraucher nur insoweit, als nicht nachfolgend besondere Bedingungen aufgestellt werden.

Preisvorbehalt

Tritt innerhalb von vier Monaten nach Auftragserteilung eine Änderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge einer Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu machen. Der Käufer verzichtet für diesen Fall auf Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund. Tritt eine Kostenerhöhung der Vorbezeichneten Art nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluß ein, so ist der Verkäufer berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.

Zahlungsbedingungen

Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung können 5% Zinsen über dem Basiszinssatz verlangt werden.

Mängelhaftung

Mängelrügen sind nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Dabei gilt, dass bei einem Sachmangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigt, vermutet wird, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Mangel erst nach Ablauf von 6 Monaten, ist dementsprechend davon auszugehen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war. Will der Kunde zwischen dem 7. und 24. Monat der Gewährleistungsfrist einen Gewährleistungsanspruch geltend machen, muss er nachweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand. Mängelrügen werden nur dann anerkannt, wenn mehr als 3% der gelieferten Menge den beanstandeten Fehler aufweisen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen den Käufer grundsätzlich nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. Bei Vorliegen von Sachmängeln stehen dem Käufer Rückgängigmachung des Vertrages bzw. Herabsetzung der Vergütung erst zu, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen sind. In diesem Falle sind Ansprüche auf Ersatz des mittelbaren oder unmittelbaren Schadens des Käufers ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen sind und es sich um einen Vermögensschaden handelt. Mängelrügen entbinden nicht von der vereinbarten Zahlung, jedoch ist der Käufer berechtigt, den Teil des Kaufpreises zurückzuhalten, der dem Betrag entspricht, der zur Beseitigung des Mangels aufgewendet werden muß. Abweichungen in der Beschaffen¬heit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind. Sofern unsere Lieferwerke Gewährleistungsansprüche gewähren, ist die Karp GmbH berechtigt, den Kunden an den Lieferanten zu verweisen, wenn Ansprüche gegen uns nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften, jedoch für sog. Mangelfolgeschaden nur dann, wenn die Zusicherung gerade deshalb gegeben wurde, um den Käufer gegen derartige mittelbare Schäden abzusichern. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs, ungeeigneter Schmiermittel etc. sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Werden Veränderungen oder Reparaturen von nicht durch uns autorisierten Stellen vorgenommen oder Teile fremden Ursprungs eingeführt, so erlöschen alle eventuellen Ansprüche gegen die Firma.