Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen mit Ruf- und Signalanlagen nach DIN VDE 0834 ausgestattet sein. Rufanlagen ermöglichen es den Pflegebedürftigen das Betreuungspersonal zu informieren. Gleichzeitig wird der Personaleinsatz in der Pflegeeinrichtung optimiert, denn der momentane Aufenthalt der Pflegekräfte wird über die Anlage visualisiert. Durch sinnvolle Verknüpfung z.B. mit der Telefonanlage können Patientenrufe direkt an die Telefone des Personals übermittelt werden.
Somit wird Zeit eingespart, die mitunter entscheidend sein kann.